AGB
AGB
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens Pool4life GmbH, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen der Pool4life GmbH gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot bedarf einer Unterschrift des Auftrages und einer Auftragsbestätigung. Die Pläne für den Einbau werden gemeinsam mit der Auftragsbestätigung per Post oder per E-Mail an den Kunden geschickt
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe oder Vorauskassa der Ware bar zu bezahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Einbau
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung, außer wenn diese im Auftrag ausdrücklich erwähnt sind. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden gesondert berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Die Bauarbeiten wie Aushub, Bodenvorbereitung, Hinterfüllung, Betonieren usw. sind im Preis nicht enthalten. Grundsätzlich werden von uns keine Bauarbeiten angeboten, eine Empfehlung von bauausführenden Fachfirmen kann gerne gegeben werden, die Beauftragung und Abrechnung erfolgt jedoch mit der Baufirma direkt. Für Beschädigungen am Schwimmbecken oder an der Technik durch unsachgemäße Bauarbeiten oder durch unsachgemäße Handhabung der Technik wird keine Haftung übernommen. Weiter empfehlen wir unbedingt einen Entleerungs-Schacht auf der Bodenablauf/Skimmerseite zu errichten. Dadurch ist gewährleistet, dass jederzeit auch nach Jahren bei eventuellen Schäden der Zugang zu Skimmer u. Bodenablauf möglich ist und diese unproblematische getauscht oder repariert werden können. Bei Nichterrichtung eines Technikschachtes werden bei eventuellen Schäden an Rohrleitungen, Skimmer oder Bodenablauf diese nur repariert, jedoch nicht die Kosten für Aufgrabarbeiten, Stemm- oder Bauarbeiten übernommen.
Die Betonsohle sollte estrichglatt und planeben angelegt werden, wobei eine Kontrolle durch die ausführende Baufirma zu erfolgen hat. Für etwaige Unebenheiten oder schiefe Betonplatten wird keine Haftung übernommen. Die Kontrolle der Bodenplatte hat ausschließlich der Auftraggeber zu übernehmen. Die Hinterfüllung des Beckens hat ebenfalls laut Bauanleitung in Schritten durch den Auftraggeber oder dessen Baufirma zu erfolgen. Für Schäden durch Hangwasser, Grundwasser oder Unterspülungen des Beckens wird keine Haftung übernommen. Für die Bauarbeiten haftet ausschließlich der Kunde, bzw. deren Bauunternehmen.
Weiter wird auch für manuelle Beschädigungen keine Verantwortung übernommen (Brüche, Risse) die durch den unsachgemäßen Kraneinhub oder durch die Überlastung der Wandkonstruktion beim Einbau des Beckens entstehen. Die Schwimmbecken des Herstellers “Mon de Pra” haben keinen fertigen Rand, sondern lediglich eine Montagekante. Auf diese kommt nach Hinterfüllung des Beckens entweder der Granit (ist im Set inkludiert) oder kann auch mit Holz abgedeckt werden. Dieser Rand kann möglicherweise zerkratzt sein, was jedoch keinen Mangel darstellt, da dieser Beckenrand immer abgedeckt werden muss.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B bei Maßen, Farben, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäftenfür Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung und Gewährleistung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler grob fahrlässig verschuldet worden ist. Es gilt die gesetzliche Mindestgewährleistung für bewegliche Objekte, sowie eine Garantie auf die Dichtheit der Schwimmbeckenschale (bei Polyesterbecken 10 Jahre, bei Ceramicbecken 20 Jahre). Auf Osmose werden für Ceramicbecken 5 Jahre und Polyesterbecken 3 Jahre und 3 Jahre auf die Farbbeständigkeit gewährt.
XIII. Garantiebedingungen:
Die Garantie ist nur im Falle eines fachgerechten Einbaus gültig. Die Abweichung von der Einbauanleitung durch den Auftraggeber oder dessen Baufirma durch eine mangelhafte Aufführung zieht die Erlöschung der Garantie nach sich. Die Garantie gilt für die Dichtheit des Beckens; für Osmose und Farbbeständigkeit. Die Garantie auf die Dichtheit der Schale bezieht sich auf Schäden vom Inneren des Schwimmbeckens, jedoch nicht durch Schäden von außen, die durch Druckwasser, Hangwasser oder mangelhaften Einbau entstehen (z.B. fehlende Drainagen oder schlechte Hinterfüllung). Die Garantie auf Rohrleitungen beträgt 2 Jahre (ausgenommen Frostschäden, unsachgemäße Aus- und Einwinterung)
Die Wassertemperatur im Becken darf 30 Grad nicht dauerhaft überschreiten, denn trotz der Anwendung modernster Vinylester Pufferschichten kann sonst bei höherer Temperatur die Gefahr von Osmose auftreten. Die Becken werden mit modernsten farbbeständigen, eingefärbten Gelcoat produziert. Ein dauerhafter Erhalt dieser Qualität setzt jedoch eine fachgerechte Dosierung der Chzemikalien voraus. Der Hypochloritgehalt des Beckenwassers darf die Grenzwerte von 0,3-1,0mg/l nicht überschreiten. Die Garantie der Schwimmbecken ist degressiv. So übernimmt der Hersteller im ersten Jahr 100% des Warenwertes. Mit jedem vergangenen Garantiejahr verringert sich die Übernehme um 5% bei Beckendichtheit und 20% für Osmose. Beim Garantiefall muss der Benutzer des Beckens beweisen, dass die vorgeschriebenen Benutzungsbedingungen eingehalten wurden.
Bei Überdachungen ist bei Schneefall diese mit einem weichen Besen abzukehren und bei Winterplanen ist ebenfalls der Schnee abzukehren um ein verbiegen der Aluminiumstangen zu verhindern (siehe Enwinterungen). Der Untergrund bei installation einer Überdachung muss vollkommen waagrecht sein. Es dürfen keine Natursteinplatten verlegt werden.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
POOL4LIFE GMBH | Werksgasse 8-10, A-2512 Oeynhausen
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